Party Ratgeber
Bar eröffnen – Kosten und Ablauf
Wenn die kleine und gemütliche Bar von nebenan schon immer gerne aufgesucht wurde und wird, warum nicht einfach selbst die Ärmel hochkrempeln und sich eine eigene einrichten? Als Unternehmer und Start-up-Gründer quasi mit einer richtig schönen Bar auf sich aufmerksam machen und sich sogar als erfolgreicher Barbesitzer etablieren.
Der Weg dahin ist gar nicht einmal so abwegig, wenn man sich erst einmal das Konzept hinter der Idee klar vor Augen führt. Was man alles dazu benötigt, außer der Idee an sich, was man im Vorfeld erledigen muss und wie die Bar später aussehen kann und am besten eingerichtet wird, sind nur wenige Dinge, an die man dabei denken muss. Doch steht das Konzept, die Einrichtung ist perfekt ausgesucht und effektiv im Einsatz, steht dem Erfolg nichts mehr im Weg. Die Kosten zur Eröffnung einer Bar sollen ebenfalls berücksichtigt werden.
Bar eröffnen: Kosten, Idee und Finanzierung am Anfang
Wie soll die Bar eigentlich aussehen und wie groß soll sie überhaupt sein? Am Anfang von allem steht zunächst immer der Gedanke daran und die Idee. Die Durchführung in der Realität sieht zwar in der Regel völlig anders aus, doch machbar ist grundsätzlich alles.
Man muss sich nur immer gut genug und realistisch mit dem Thema auseinandersetzen können, strukturiert vorgehen und schlussendlich in die Hände spucken, die Ärmel hochkrempeln und loslegen. Der Rest kommt meist wie von selbst. Die Finanzierung muss natürlich bei einem solchen Unterfangen immer an vorderster Stelle stehen, bevor man allzu blauäugig und zu vorschnell vorgeht.
- Schätzung der Kosten einer kleinen Bar: 40.000 Euro
- Man sollte aber eher bis zu 100.000 Euro rechnen.
- Besser zu viel einplanen, als zu wenig.
- Restliches Budget kann für die Eröffnung verwendet werden.
- Außerdem eignet es sich als Sicherheits-Puffer für den Einkauf.
Der Businessplan ist hier der allzeit bekannte und der bewährte Schlüssel zum Erfolg. Er muss Hand und Fuß haben. Die Finanzierung muss im machbaren Bereich liegen und darf in keinster Weise die finanziellen Mittel übertreffen. Kleinkredite sind hier nicht verkehrt, die mit günstigen Konditionen speziell für Start-ups und Gründer locken. Wenn das Drumherum steht, können sie äußerst hilfreiche Partner sein.
Wer schon etwas im Vorfeld auf die hohe Kante gelegt hat, um seiner Idee den Startschuss geben zu können, umso besser. Denn desto mehr Eigenkapital zur Verfügung steht, umso leichter die spätere Finanzierung und auch die Freiheit, sich finanziell das ein oder andere Extra bei der Einrichtung und Co. gönnen zu können.
Die Einrichtung und Ausstattung
Hier muss alles Hand in Hand gehen. Am besten malt man sich schon weit im Vorfeld ein Bild über das Gesamtkonzept der Bar gedanklich aus. Wie soll sie aussehen, in welchen Farben sollte sie am besten glänzen. Sind die Einrichtungsgegenstände, Geräte, Sitzbänke, Tische, Sitzgelegenheiten, die Bar selbst, der Tresen und, und, und, passend gewählt? Am besten schaut man den Profis dabei über die Schulter und richtet sich nach deren professionellen Einrichtungsmöglichkeiten und Prinzipien.
Bei Gastprodo findet man beispielsweise einen guten Partner für die Einrichtung einer Bar. Von den Utensilien einmal ganz abgesehen, die es braucht, um eine Bar gut ausgestattet zu wissen einmal ganz abgesehen, bis hin zu den Küchengeräten, den Kühlgeräten, der Bar an sich und vieles mehr. Das Sitzen und es sich so richtig gemütlich machen, ist in den Bars von heute sehr angesagt.
Nicht nur an der Bar selbst an einem köstlich zusammengestellten Cocktail zu schlürfen ist nicht das Non-Plus-Ultra. So wie man als Bar im Gesamtkonstrukt erscheint und einlädt, bewegen sich die Gäste und fühlen sich willkommen und wohl.
Voraussetzungen für die Bar
Grundsätzlich kann fast jeder eine Bar eröffnen. Diverse Qualifikationen sind nicht nötig. Allerdings sollte ein gewisses Gespür für den Kundenumgang und auch Know-how für das Kaufmännische vorhanden sein. Erfahrung in der Gastronomie wäre ebenfalls nicht verkehrt und vielleicht sogar schon Kenntnisse und Berufserfahrungen als Barkeeper beispielsweise.
Dadurch, dass man bei einer Bar zur Liga der Gastronomie, sprich also mit dem Umgang von Speisen und Getränken einhergeht, sind etliche behördliche Formalitäten im Vorfeld zu erledigen. Zum einen der Gewerbeschein, den es vom zuständigen Gewerbeamt gibt. Dies sollte so früh wie möglich geschehen. Postwendend bekommt man dann auch als Selbstständiger vom Finanzamt eine neue Steueridentifikationsnummer und die zu erwartenden Gewinne werden schon im Rückhalt berechnet.
Die IHK wird sich garantiert melden und die Mitgliedschaft ist in diesem Gewerbe Pflicht, denn Schulungen mit dem Thema Lebensmittelhygiene und Recht sind nicht ganz unwichtig, für das richtige und rechtlich gesehen perfekte und korrekte Verhalten als Barbesitzer.
Und: Für die Beantragung einer Gaststättenkonzession samt der wichtigen Schanklizenz benötigt man schlussendlich einen Gaststättenunterrichtungsnachweis. Diesen erhält man eben nur bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Des Weiteren wird ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, der Unterrichtungsnachweis (s. o.), Grundriss, Lageplan mit exakter Platzanzahl und Größenangabe der Bar. Der Mietvertrag oder die Grundbucheintragung. Die Verzichtserklärung des Barinhabers bei der Übernahme der Bar selbst.